Damit wird "nur" eine Kontrollmitteilung erzeugt. Das bedeutet: Es kann eine Kontrolle erfolgen. Ich hatte schon mal eine Mitteilung über den Kauf einer teuren Kunstdruckmappe in Papierform in den 90ern, die per Hand geschrieben war, auf dem Tisch - Kontrollmitteilungen sind nichts Neues.
Bei Kontrolle erfolgt wohl zuerst eine Prüfung, ob ein (einkommensteuerlicher) steuerpflichtiger Gewinn vorliegt, danach die Umsatzsteuer (ggf. noch Folgesteuern). Näheres sieh auch in dem Link im Artikel, den ich hier: https://taxfix.de/ratgeber/pfl…n-privat-oder-gewerblich/ mal direkt aufführe.
Ich bin zurzeit nicht aktiv. Aber eine Prüfung, ob der restliche "tralala" eingehalten wird (Verpackungsordnung, Anmeldung, Widerrufsrecht, etc. etc.) erfolgt nicht durch das Finanzamt.
Im Allgemeinen dürfte das "tralala" teurer kommen.
Selbständige (dazu zählen auch Land- und Forstwirte) kommen da her in Verlegenheit, da diese Freibeträge, die dem "reinen" Arbeitnehmer zustehen, bereits überschritten haben oder an die Freibetragsgrenzen bereits durch ihre Tätigkeit recht nahekommen. Zur Verdeutlichung: Der Kleinunternehmerfreibetrag im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gilt für die Person, nicht für die einzelne Tätigkeit. Briefmarken verkaufen, der entgeltliche Verkauf von Glühwein im Advent, Vermietung von Gästezimmern zählen zusammen. Für die richte Antwort in Ihrem Fall: Fragen Sie Ihren Steuerberater oder ggf. das zuständige Finanzamt.
N.B. Das Finanzamt gibt Auskunft über einen konkreten Sachverhalt, die Beratung erteilt der Steuerberater.