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Einlieferungsschein

    • Wertermittlung
  • Schimmel
  • 20. November 2023 um 14:40
  • Unerledigt
  • Schimmel
    Stamm Mitglied
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    28. September
    • 20. November 2023 um 14:40
    • Neu
    • #1

    Gerade noch so ein schwer einschätzbares Stück ausgegraben:

    Einlieferungsschein für ein Einschreiben eigenhändig Luftpost postlagernd (allein schon das..) nach Berlin, nicht datiert, frankiert mit 5Pf. Berlin große Bauten Stettin/Pommern, abgestempelt mit einem Kastenstempel "Gebühr bezahlt beim Postamt 4825 Rietberg". Soll dreistellig sein...diesmal nicht bei Ebay.

    Frankierte Einlieferungsbelege? Mit Gebühr bezahlt Stempel? Da muß es doch auch Menschen geben, die so etwas bewerten können...

    Wenn man mal nach Orten anfängt zu suchen....

    Schimmel

    :suche: Tierkreiszeichen, Privatpost Bielefeld und DM-Briefe 2002
    momentan im teilweisen Ruhezustand...

  • DKKW
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    6.488
    • 20. November 2023 um 18:33
    • Neu
    • #2

    Moin Schimmel,

    da brauchst Du jemanden der über ein ausführliches Gebührenverzeichnis aus den 1960er Jahren verfügt. Habe ich leider nicht. Aber ich sammel Posteinlieferungsscheine aus Dänemark. Von der Frühzeit bis in die Moderne. Dort war Posteinlieferungsscheine kostenlos, vorausgesetzt der Postkunde hat den Einlieferungsschein komplett (und richtig) ausgefüllt und der Postler musste nur noch quittieren. Wenn "nachgearbeitet" werden musste oder der Postkunde das ausfüllen komplett dem Postler überließ dann waren Gebühren fällig.

    Sicherlich nicht häufig aber wer sammelt so etwas (ok, so ein paar Verrückte wie ich). Die Nachfrage dürfte sehr überschaubar sein und auch wen man die Preise für dänisches Material nicht unbedingt mit Deutschland vergleichen kann, ein Preis im dreistelligen Bereich kommt mir doch etwas ambitioniert vor. So viel würde ich in Dänemark für einen gut erhaltenen Schein vor 1851 zahlen.

    Viele Grüße

    DKKW

  • Heliklaus
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    2.806
    • 20. November 2023 um 20:53
    • Neu
    • #3

    Darf man es auch mal sehen?;)

    Gruß, Klaus

  • rainer
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    • 20. November 2023 um 21:44
    • Neu
    • #4

    Das hört sich eigentlich interessant an, aber ohne Bild des Scheines kann ich nicht helfen. ich vermute aber bei Steven könnte man etwas herausfinden.

  • Christoph 1
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    4.131
    • 20. November 2023 um 21:49
    • Neu
    • #5

    Es dürfte dieser hier sein:


    Quelle: https://www.delcampe.net/de/sammlerobje…1720620496.html

    Gruß Christoph

  • rainer
    Stamm Mitglied
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    17. April 1957 (66)
    • 20. November 2023 um 21:55
    • Neu
    • #6

    Ich gehe hier einmal von einem Doppel des Einlieferungsscheines aus, die erste Ausfertigung des Scheines bei Einschreiben war kostenlos.

    Wurde ein Einlieferungsschein für eine nichtg nachweispflichtige Sendung verlangt, so wurden 20 Pfg. Gebühr fällig.

    Ich werde in den nächsten Tagen eiknmal etwas recherchieren.

    Die Aussage des Verkäufers es handelt sich um die Luftpostgebühr erachte ich für nicht zutreffend. Der Schein wird wohl recht selten sein, aber für die geforderten 125,- € würde ich mir schönere Sachen gönnen. Schon die Kombination Luftpost/postlagernd finde ich schon bedenklich - kein Bedarf.

    Einmal editiert, zuletzt von rainer (20. November 2023 um 22:02) aus folgendem Grund: erweiterte Antwort

  • lickle
    erfahrenes Mitglied
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    Männlich
    • 21. November 2023 um 06:46
    • Neu
    • #7

    Das ist eine philatelistische Spielerei. Der Absender hat den Einlieferungsschein schon ausgefüllt und mit der Marke beklebt mitgebracht. Das Franko reichte natürlich nicht und der Postbeamte schlug einen Stempel ab, der sicherlich dafür nicht vorgesehen war, denn es fehlt das Datum.

    Der Anbieter sollte die 1 beim Preis streichen, denn dann wäre der Preis gerade so vertretbar.

    Gruß

    lickle

  • Wolffi
    Moderator
    Beiträge
    4.759
    • 21. November 2023 um 07:57
    • Neu
    • #8

    Ich hätte eine andere Frage dazu.

    Oben lese ich u. a. „postlagernd“.
    Wird auch in solchen Fällen ein „normale Anschrift“ als Ziel eingetragen?

    Bis denne sagt Wolfgang
    Meine Literaturliste - September 2023

  • uli
    Stamm Mitglied
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    2.717
    Geschlecht
    Männlich
    • 21. November 2023 um 11:27
    • Neu
    • #9
    Zitat von Wolffi

    Oben lese ich u. a. „postlagernd“.
    Wird auch in solchen Fällen ein „normale Anschrift“ als Ziel eingetragen?

    Zumindest heute nicht. Die Vorschriften der UPU für "Poste Restante" sagen eindeutig, dass die Anschrift des Postamtes angegeben werden muss. Ob das damals auch so war - ...?

    Gruß
    Uli

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  • Schimmel
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    28. September
    • 21. November 2023 um 15:58
    • Neu
    • #10

    Auch hier schon einmal vielen Dank für die Einschätzung und den Erkenntisgewinn. So macht das Forum Spaß, alle lernen dazu und es wird auch mal wieder ein Blick auf das Seltsame und Ungewöhnliche des Hobbys geworfen. Gerne weitere Erkenntisse und Forschungsergebnisse mitteilen.

    Daß ich keine Bilder anhänge liegt daran, daß ich nict sicher bin, ob das Kopieren und hier Einfügen aus Auktionen ohne Verlinkung der Auktion geht. Und diese macht m.A. nach keine Sinn, da sie ja wieder im Nirwana verschwindet und nur einen kaputten Link erzeugt.

    Wenn ihr bessere Ablageorte im Forum kennt, gerne Bescheid geben, ich konnte sie halt nicht wirklich einer Kategorie zuordnen und wollte ja auch was über möglcihen Sinn und Unsinn der Wetangabe herausfinden.

    Herzliche Grüße,


    Schimmel

    :suche: Tierkreiszeichen, Privatpost Bielefeld und DM-Briefe 2002
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  • Christoph 1
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    4.131
    • 21. November 2023 um 20:10
    • Neu
    • #11
    Zitat von Schimmel

    Daß ich keine Bilder anhänge liegt daran, daß ich nict sicher bin, ob das Kopieren und hier Einfügen aus Auktionen ohne Verlinkung der Auktion geht. Und diese macht m.A. nach keine Sinn, da sie ja wieder im Nirwana verschwindet und nur einen kaputten Link erzeugt.

    Ich habe aus diesem Grund bei beiden Themen (Einlieferungsschein und "Ortstelegramm" jeweils ein Bild aus dem Angebot runtergeladen und hier direkt abgespeichert. Mit Quellenangabe. Dass die Quelle dann irgendwann "ins Leere führt" ist urheberrechtlich m.E. kein Problem.

    Viele Grüße Christoph

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