Hallo,
auf dem gezeigten Briefumschlag vom 14.4.65 der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz befindet sich ein roter Stempel mit Anweisungen, wie mit dem Umschlag zu verfahren ist. Danach ist er 3 Monate aufzubewahren und dann zu vernichten, was augenscheinlich nicht geschehen ist. Auf fast allen mir bekannten ZKD-Belegen fehlt dieser Verfahrensstempel. Musste der Stempel nur in bestimmten Fällen angebracht werden? Wer kennt sich damit aus?
Der Beleg gehört zu meiner Sammlung zum Thema "Radioaktivität".
Vielen Dank im voraus