Ich hab gestern noch die erste Rückmeldung auf meine diesbezügliche Anfrage bekommen.
Goldhahn z. B. deckt überhaupt nichts ab, sondern weist als Händler bei Artikeln in folgender Form darauf hin, dass es sich um historisches Material handelt - und das ist für sie ausreichend.
Bei Briefmarken und Belegen mit NS-Symbolen oder NS-Zeichen verpflichtet sich der Käufer, diese lediglich für historisch-wissenschaftliche Zwecke zu erwerben. Sie sind in keiner Weise propagandistisch i.S.d. § 86StGB zu benutzen.
Das deckt für mich zwar den Verkauf vom Gesetz her ab, tangiert allerdings die Präsentation auf der Homepage eigentlich nicht. Sie scheinen so aber keinerlei Probleme zu haben. Eigentlich unglaublich, wenn man sich manche Urteile anschaut ...