Rechtsfrage: Hakenkreuz in der Philatelie

  • Achtung, hier hat die interne Forumszensur anscheinend schon wieder versagt - ein Hakenkreuz-Stempel!!!


    Ich verstehe zwar das Dilemma komplett, aber werde heute - nachdem ich von Goldhahn unaufgefordert zu meiner Steckkarten-Bestellung ein dickes Propaganda-Machwerk mit mehreren Tausend Hitler-Abbildungen und Hakenkreuze erhalten habe, dort mal nachfragen, wie sich die rechtliche Situation hier darstellt.


    Wenn ich die Sonntagsposts nachlese und die ganze Zeit auf gelöschte Nachrichten stoße, nervt das doch ein bisschen.


    Und bitte nicht falsch verstehen ... mein Vater war im Umfeld der weißen Rose, "politisch unzuverlässig" und sogar mal ein paar Tage in Gewahrsam der Gestapo, meine Großmutter hat einen eigenen Stolperstein, weil sie jemanden versteckt und so vor der Deportation bewahrt hat, und ich habe zwei jüdische Sammlerfreunde aus Israel bzw. Australien, mit denen ich mich auch schon öfter über das Thema unterhalten habe.


    Ich bin ein absoluter - und aktiver - Gegner dieses ewiggestrigen Gedankenguts, aber beim Briefmarkensammeln ist diese unterschwellige Unterstellung, wir Sammler wollten vielleicht Propaganda damit machen, einfach nur lächerlich.

  • Man sollte sämtliche Briefmarken-Kataloge der ganzen Welt, die Marken aus dem 3. Reich ohne Abdeckung zeigen, sowie alle Auktions-Kataloge mit solchen Marken weltweit verbieten. Mich würden dann die Reaktionen der Sammler interessieren. :frust:


    Bei Ebay scheinen eine Menge Anbieter anderer Meinung zu sein und haben auch keine Angst vor irgendwelchen Staatsanwälten:


    https://www.ebay.de/sch/i.html…13&_nkw=hitler&_sacat=260


    Gruß kartenhai

  • Ich bin ein absoluter - und aktiver - Gegner dieses ewiggestrigen Gedankenguts, aber beim Briefmarkensammeln ist diese unterschwellige Unterstellung, wir Sammler wollten vielleicht Propaganda damit machen, einfach nur lächerlich.

    Ich gehe mal davon aus, dass diese Ansicht von allen hier im Forum geteilt wird. Letztlich ist es aber eine Entscheidung des Forumsbetreibers, denn er (und nur er alleine!) muss auch die Konsequenzen tragen, wenn es irgendwelchen Ärger gibt.


    Demnach wäre doch hier im Forum alles geklärt.

    Siehe #86 StGB (3)zu Artikel 1.

    Also dürfen wir Marken hier zeigen.

    Bislang war ich auch immer davon ausgegangen: Briefmarken sind OK. Genau auf Grundlage der hier zitierten Rechtsnorm. Bislang galt aber auch immer schon: Stempel, Umschläge, Schmuckblätter, Bogenränder, Blockränder etc.... sind KEINE Briefmarken. Selbst bei Ganzsachen ist es schon fraglich gewesen (immer schon - das ist also keine neue Diskussion). Ich sage damit nicht, dass ich das gut oder schlecht finde, ich stelle nur den Stand der Diskussion dar!


    Die neue Diskussion ist doch m.E. jetzt speziell dadurch entstanden, dass bei facebook plötzlich auch Briefmarkenbilder zensiert werden sollen, was zuvor nicht der Fall war.


    Das hat zu allseitiger Verunsicherung geführt, die den Forumbetreiber des philaforums dazu veranlasst hat, die Regeln hier zu verschärfen. Das können wir gut finden oder wir können uns darüber ärgern - es hilft nix, wir müssen es akzeptieren und uns daran halten.


    Viele Grüße

    Christoph

  • Das können wir gut finden oder wir können uns darüber ärgern - es hilft nix, wir müssen es akzeptieren und uns daran halten.

    Das ist schon klar. Allerdings scheint es mir in diesem Fall eine Art von überschießendem vorauseilendem Gehorsam zu sein - oder wurde hier bereits eine Löschung von rechtswidrigem Material beantragt? Und ich bin mir sicher, dass sich noch Tausende dieser Abbildungen in den Tiefen dieses Forums verstecken. Wenn jemand etwas finden will, dann wird er das auch. Voilà ... hat genau 10 Sekunden gedauert ->


    suche Hilfe beim identifizieren einer Dienstmarke Deutsches Reich


    Ich kann mich da an eine Diskussion in einem anderen Sammlerforum erinnern, wo aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung doch allen Ernstes damit begonnen werden sollte, bei sämtlichen Vorkriegs-Belegen(!) die Absender- und Empfängernamen unkenntlich zu machen, um nicht gegen die neuen Bestimmungen zu verstoßen. Dann noch die Marke, den Kleinschriftstempel und nicht zu vergessen die damals übliche Grußformel mit den zwei Hs am Ende der Postkarte unkenntlich machen. Da freut man sich doch wie Bolle, so einen Beleg den Sammlerkollegen zeigen zu dürfen ...


    Ich werde, wie gesagt, in den nächsten Tagen mal eine Anfrage an die größten Händler in Deutschland schicken, wie sich die aktuelle Rechtslage tatsächlich darstellt.

  • Hier sollte als erste Maßnahme der gesunde Menschenverstand aktiviert werden.

    (§ 86, Abs.4: "Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.")

  • tomm2015

    xheine


    ja, ich stimme euch beiden zu. Aber ich denke, wir können die Diskussion an dieser Stelle auch beenden und abwarten, bis sich der Forumsbetreiber abschließend dazu äußert.


    Von mir aus könnte auch alles so weiterlaufen, wie es hier bis vor kurzem noch üblich war: Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Aber das ist nur meine bescheidene Meinung.


    Gruß

    Christoph

  • In einem Zeitalter, wo Grimms Märchen teilweise nicht mehr (öffentlich) vorglesen/gezeigt werden dürfen, uns der Pumuckl gestohlen wird, weil Meister Eder ein Bier trinkt und geraucht hat, da sollte man sich auch Gedanken zu Hakenkreuzen machen.... egal ob erlaubt oder nicht. Denn das interessiert "die Spinner" nicht, sehr wohl aber einen Betreiber, der sich mit so was dann rumschlagen muss.


    So gesehen giilt das, was Tim möchte... er hat den Kopf, der hingehalten werden muss.

  • Ich stimme da absolut zu. Nur, was bedeutet das für die Vergangenheit? Was passiert mit den vielen vielen Bildern von Marken, die in fast jeder Kategorie zu finden sind, was ist mit zeigen von Plattenfehler oder anderen Sachverhalte, oder Marken mit Stempeln, die bezüglich des Stempels Fragen aufwerfen?

    Ich kann doch nix zeigen, wenn ich die 3/4 Marke schwärzen muss.

  • Wolffi

    Hat den Titel des Themas von „Rechtsfrage: Hakenkreuz“ zu „Rechtsfrage: Hakenkreuz in der Philatelie“ geändert.
  • Bei Ebay, habe ich mal woanders gelesen, werden solche Marken nur gestrichen, wenn sie von jemand gemeldet werden. sonst dürfen sie bleiben, auch nach den aktuellen Ebay-Regeln, die auch für Münzen gelten. Wie wär`s damit, meldet mal ein paar dieser Marken und seht nach, ob sie nach einem Tag verschwunden sind?

    Mal ein Experiment.


    Gruß kartenhai

  • Hallo ,

    bevor hier weiter gerätselt wird , würde ich vorschlagen , ihr geht mal auf die Seite des BGH dort sind Uteile mit Datum. Ich habe dieses Thema mit meiner besseren Hälfte besprochen , sie ist Staatsanwältin und hat bei einigen Kommentaren geschmunzelt.

    Kalle01

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler

    Sammelgebiete : DDR , DDR Plattenfehler , Niederlande .

  • Fazit einer Anwalts-Kanzlei aus dem Jahre 2015:


    Fazit

    Händler oder Onlinehändler, die mit Münzen, Briefmarken oder postgeschichtlichen Belegen aus der NS-Zeit handeln, bleiben nur dann straflos, wenn sie angebrachte NS-Symbole vollständig abdecken oder elektronisch unkenntlich machen. Es wird daher dringend empfohlen, auf das vollständige Abdecken oder auf die elektronische Unkenntlichkeit solcher Symbole zu achten.


    zu lesen bei:


    https://www.it-recht-kanzlei.d…briefmarke-postmarke.html


    Da müßte Ebay aber eine ganze Menge Verkäufer schnell rauswerfen!


    Gruß kartenhai

  • Es ist immer zu beachten, dass Dritte oder auf deutsch jeder Mann, die Sachen sehen können. Egal welche Absichten der Einsteller der Marken hat. Kann nur empfehlen sich die Sachen bei philasarch anzusehen. Der Link müsste für nicht angemeldete User direkt zur Rechtsbelehrung führen. Nutzer mit einem Account bestätigen das einmal.


    Grüße

    labarnas

  • Also ich verstehe es voll und ganz, dass jemand bei den Urteilen nicht den Kopf hinhalten will. Das ist auch in Ordnung. Aber da ich es gewohnt bin, lösungsorientiert zu arbeiten, habe ich überlegt, was das heißt. Wäre es bspw. rechtlich okay und technisch möglich Bilder mit solchen Inhalt zu markieren und genauso wie ich einen externen Link zu einer Website bestätigen muss, auch hier zu bestätigen, dass es sich um Material aus der Nazi-Zeit handelt.


    Außerdem sehe ich auch so, wenn man etwas verkauft ist es was anderes als

    Forschungen an den Marken. Die scheinen sich in Artikel 3 gestattet zu sein. Oder verstehe ich das als nicht-Jurist verkehrt?


    Was kostet es einen Medienanwalt einzuschalten und zu fragen? Ich habe damals für mein Forum 50-80 Euro Beratungsgebühr bezahlt und war meiner Antwort dann sicher.


    Dürfen wir dann überhaupt noch Briefmarken generell zeigen? Postfrische Marken der Deutschen Post wären nicht erlaubt, wenn sie nicht gestrichen, verkleinert oder vergrößert werden. Sie unterliegen dem Urheberrecht. Andere Länder erlauben garkein Abdruck.


    Eine weitere Anmerkung noch dazu, nur weil viele über rot gehen, tue ich es nicht mit meinen Kindern. Mache nun ich es verkehrt oder die anderen? Will sagen: nur weil es viele Plattformen gibt, die das machen, heißt es noch nicht, dass es erlaubt ist. Ich glaube nimda möchte es nicht bezahlen. eBay ist es vielleicht egal.


    Wäre es zum Schutz für nimda vielleicht zu überlegen, ob sich das Forum als Verein formiert und dann als juristische Person im gesamten haftbar wäre?


    Alles nur ein paar Ideen und Denkanstöße.


    Liebe Grüße,

    René

    Motivsammler: Briefmarken zum Thema Weihnachtslieder und generell Musik (vor allem Europa und **, aber auch andere) | Nebensammlungen Schiffe und Leuchttürme weltweit | Neu angefangen DDR |

    Tochter sammelt: Weihnachten, Schmetterlinge, Blumen, Pferde (und generell Tiere) |

    Der Sohnemann sammelt Volleyball, Eisenbahnen, Fahrzeuge, generell Tiere, generell Sport (und alles andere, was bei unseren Sammlungen übrig bleib wie Häuser, Landschaften, ...)

  • Ohne eine qualifizierte Auskunft eines Juristen drehen wir uns im Kreis. Kalle01, ich vermute, deine Frau wird sich nicht dazu äußern? Schmunzeln ist ja schön, schöner aber wäre Klarheit für Anwender.


    Die Unsicherheit ist jedenfalls schon seit Jahren in vielen Foren sehr groß.


    https://www.bundestag.de/resou…r_organisationen-data.pdf

    "Nach der so genannten Sozialadäquanz-Klausel in § 86a Absatz 3 i. V. m. § 86 Absatz 3 StGB greift der Tatbestand nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."