Hallo,
mir liegt eine Postverfügung des Saarlandes vor (vom 31.10.49), die die eigenen Postämter anweist, Sendungen aus Frankreich nicht mehr mit Nachgebühr zu belegen, ausser diese wurden bereits in Frankreich als unterfrankiert gekennzeichnet.
Die Verfügung erwähnt, dass es wiederholt sowohl von saarländischer als auch von französischer Seite zu Nachgebührerhebungen gekommen ist, da man die gegenseitigen Posttarife nicht anerkannt hat.
Kennt jemand solche Belege bzw. kann diese zeigen, also Belege des Saarlandes bis zum 31.10.49, die nach Frankreich gingen und eine Nachgebühr aufweisen, obwohl nach saarländischer Tarifordnung korrekt frankiert ?
Oder den umgekehrten Fall, von Frankreich in das Saarland, in Frankreich korrekt frankiert, aber im Saarland mit Nachgebühr ?
Wäre mir eine große Hilfe.
Danke
dietbeck
dietbeck